Fortbildungspflicht - nun endlich die Details

31.03.2018 23:33

So jetzt scheint außer dem neuen Berufsrecht für Immobilienmakler (und auch für die Hausverwalter) auch die MaBV mit den Details zur Fortbildungspflicht festzustehen.

Ich habe diese in einem Newsletter erhalten und konnte mir mal genauer Details und endlich auch mal die Fortbildungsinhalte für Makler ansehen.

Hier im Wesentlichen die Fakten:

  • Ab 01.08.2018 müssen alle Immobilienmakler sich regelmäßig in einem 3-Jahres Turnus 20 Stunden fortbilden und dieses dem Gewerbeamt auf einem gesonderten Formular regelmäßig nachweisen. Die ersten Jahre sind 2018 +19+20 und bis spätestens 30. Januar 2021 muss man die Fortbildungen seinem Gewerbeamt nachweisen (hierzu gibt es einen Formularvordruck, welchen man dann ausfüllt und einsendet)
  • Darüber hinaus muss man zukünftig den Kunden seine berufsspezifische Qualifikation und auch die Fortbildungen nachweisen.
    (Ich denke mal bei mir wäre das dann der geprüfte Immobilienmakler und der geprüfte Immobilienwirt als berufliche Qualifikation – gut, dass ich das schon habe).
  • Bei den Makler ist nun doch keine Berufshaftpflicht gefordert, jedoch aber bei den Hausverwaltern (merkwürdig, keine Erklärung dazu, warum das unterschiedlich ist.
  • Leute die Hausverwalter und Makler sind müssen für jeden Berufsbereich unterschiedliche Fortbildungen machen (die Themen auf der List sind auch sehr unterschiedlich – sind aber ja auch zwei ganz unterschiedliche Tätigkeiten.

Ich habe nun eigentlich drei Jahre Zeit um meine Pflichtfortbildung vorzunehmen aber da ich diese ja ggf. meinen Kunden nachweisen muss, werde ich das dann doch so schnell wie möglich erledigen. Ist ja irgendwie unangenehm, wenn die mal einer fragt und man hat das noch nicht gemacht (obwohl man ja auch jeweils drei Jahre Zeit hat)

Ich habe bei der DFI auf der Webseite nachgesehen und die bieten für die die Pflichtfortbildungen für Leute mit Berufserfahrung ein sogenanntes Repetitorium an. Hierbei handelt es sich wohl um die Wiederholung von zuvor gelernten Inhalten, welche dann gleich um neue Gesetzten und Rechtsprechungen erweitert werden.

Das finde ich eigentlich super, denn ich denke ich habe wirklich schon vieles seit meinen Seminaren vergessen (ist ja zum Teil schon 4/5 Jahre her – Oh Gott, wie schnell doch die Zeit vergeht, kommt mir irgendwie vor wie vor ein paar Monaten) und mich würde auch mal interessieren, was sich rechtlich zwischenzeitlich verändert hat.

 

Hier mal ein Link zur Fortbildung – vielleicht sieht man sich dort ja.

https://www.deutsche-fachakademie-immobilienwirtschaft.de/2-54/Fachfortbildung-2018.htm